Staatliches Handeln kann Ersatzansprüche auslösen. Über herausragende Kompetenz verfügen wir bei Enteignungsentschädigungen in Planfeststellungsverfahren und Bebauungsplanverfahren sowie bei Ausgleichsansprüchen als Folge städtebaulicher Maßnahmen. Unsere große Erfahrung ermöglicht uns eine vertiefte Auseinandersetzung mit Wertgutachten und gutachterlichen Stellungnahmen.
Wir unterstützen gerichtlich und außergerichtlich bei der Geltendmachung von Staatshaftungsansprüchen. In integrierten Teams verbinden wir Kompetenz zu Amtspflichtverletzungen mit zivilrechtlicher Prozesserfahrung.