Berufsbezeichnung "Notar"

Notare

Berufsbezeichnung "Notar"

Einige der in Frankfurt am Main ansässigen Rechtsanwälte der Kanzlei RITTERSHAUS sind gleichzeitig auch Notare. Die Berufs­bezeich­nung "Notar" wurde im Bundes­land Hessen, Deutschland, verliehen. Die in der Kanzlei RITTERSHAUS als Notare Tätigen sind Mitglieder der im untenstehenden Menu genannten Notarkammer. Der Land­gerichts­präsi­dent des Land­gerichts Frankfurt am Main ist als untere Auf­sichts­behör­de gemäß § 92 Nr.1 BNotO für den als Notar Tätigen zuständig.

 

Zuständige Notarkammer:

Notarkammer Frankfurt am Main

Bockenheimer Anlage 36 
D-60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 24745326 - 0
Telefax: +49 (0)69  24745326 - 29
Internet: https://www.notarkammer-ffm.de/
E-Mail: info(at)notarkammer-ffm.de

 

Die zuständige Aufsichtsbehörde für Notare mit Amtssitz Frankfurt am Main ist:

Landgericht Frankfurt am Main

- Der Präsident -
Gerichtsstraße 2
D-60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 1367-01
Telefax: +49 611 327618 - 326
Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-frankfurt-am-main/landgericht-frankfurt-am-main
 

Bundesnotarkammer/Berufsrecht

Die Notare unterliegen insbesondere den folgenden berufsrechtlichen Regelungen in der jeweils geltenden Fassung, die Sie auf den hier nachfolgend verlinkten Seiten des Informationsportals der Bundesnotarkammer Notar.de unter der Rubrik "Notar/-in" und der Unterrubrik "Berufsrecht" einsehen können: