Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin"

Rechtsanwälte

Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin"

Die Berufs­bezeich­nung "Rechts­anwalt" bzw. "Rechts­anwältin" wurde in Deutsch­land ver­liehen. Die in der Kanz­lei RITTERSHAUS als Rechts­anwalt/Recht­anwäl­tin täti­gen Part­ner und Mit­arbei­ter sind, so­weit nach­ste­hend nicht aus­drück­lich an­ders er­wähnt, Mit­glie­der der nach­fol­gend ge­nann­ten Rechts­an­walts­kam­mern. Die jewei­lige re­gio­nale Rechts­anwalts­kam­mer ist für ihr Mit­glied als Auf­sichts­be­hörde zu­stän­dig; die Kontakt­infor­matio­nen zu den je­wei­ligen re­gio­nalen Rechts­anwalts­kam­mern fin­den Sie auch auf den Sei­ten der Bundesrechtsanwaltskammer.