Der Erfolg des Projekts beginnt mit dem richtigen Standort. Dabei sind vielfältige rechtliche Vorgaben zu beachten und Hindernisse zu überwinden. Hierbei unterstützen wir Sie umfassend. Wir prüfen entgegenstehende Regional- oder Flächennutzungspläne auf deren Wirksamkeit, beraten bei der Aufstellung oder Anpassung neuer Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Die dafür notwendigen städtebaulichen Verträge verhandeln wir und beantworten alle relevanten Fragen: Welche Leistungen gegenüber der Stadt oder Gemeinde sind zulässig, welche vielleicht sogar strafbar?
„Pacht ist Macht“
Die zivilrechtlichen Verträge für Standort, Leitungstrasse und Zuwegung müssen wirksam und flexibel sein. Aber auch alle weiteren Verträge in der Errichtungs- und Betriebsphase müssen juristisch wirksam und individuell auf das Projekt abgestimmt werden. Nur so lässt sich verhindern, dass alle Risiken, wie etwa die Nichtverfügbarkeit von Anlagentypen nach jahrelangem Rechtsstreit, abgedeckt sind. Andernfalls ist das beste Baurecht nichts wert.
Sobald Baurecht besteht, muss die Genehmigung beschafft werden. Wir beraten Sie insbesondere bei Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzrecht, wie bei Windparks, oder nach dem Fachplanungsrecht, wie bei Energietrassen. Die dabei entstehenden Fragen spielen aber auch nach einer bereits erteilten Genehmigung bei nachträglichen Optimierungen oder Änderungen der Anlagen eine wichtige Rolle.
Genauso beraten wir Sie im Fachplanungsrecht, wie beispielsweise bei großen Stromtrassen, einschließlich Enteignungs- und Entschädigungsrecht.