Baurecht muss nicht nur geschaffen, sondern auch durchgesetzt werden. Dabei können unsere Mandanten auf unsere Erfahrung und unseren kompetenten Rechtsrat zählen. Das Bauordnungsrecht stellt vielfältige Anforderungen an bauliche Anlagen, für deren Beurteilung im Einzelfall rechtliche und technische Fragestellungen entscheidend sind. Behörden haben in diesem Bereich daher oftmals Ansprüche der Bauherren und Investoren einerseits sowie die gesetzlichen Anforderungen und technischen Regelwerke andererseits zu beachten.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälten helfen Ihnen bei sachgerechten und gerichtsfesten Entscheidungen gerade auch in schwierigen und haftungsrelevanten Fällen. Wir beraten zu allen bauordnungsrechtlichen Themenfeldern von der Baugenehmigung über Brandschutz und Statik bis zur Nutzungsuntersagung oder Abbruchverfügung.
Spezifika der Länder im Fokus, Gutachter im Rücken
Wir haben die länderspezifischen Besonderheiten im Blick und berücksichtigten alle aktuellen rechtlichen Entwicklungen erschöpfend. Ferner verfügen wir über das notwendige technische Grundverständnis und können auf ein umfassendes Netzwerk kompetenter Gutachter zurückgreifen.
Unser Markenzeichen ist eine partnerschaftliche, schnelle und unkomplizierte bauordnungsrechtliche Beratung, auf die Sie sich verlassen können. Die vorgeschlagenen Strategien sind rechtssicher und minimieren Haftungsrisiken. Unser Ziel ist es dabei, Verwaltungsverfahren zügig und unter Vermeidung eines nachfolgenden Gerichtsverfahrens abzuschließen. Sofern erforderlich, führen wir für Sie aber auch streitige Verfahren oder helfen, alle Einigungspotenziale zu identifizieren und zu nutzen.