Wir unterstützen Kommunen, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Stiftungen zu allen Fragen des Europäischen Beihilferechts. Wir beraten zur beihilferechtskonformen Gestaltung von Förderungen und begleiten Verhandlungen und streitige Verfahren. Mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern arbeiten wir interdisziplinär zusammen.
Auch mit dem haushaltsrechtlichen Fördermittelrecht sind wir vertraut. Wir helfen bei dem Erlass und bei der Einhaltung von Förderbescheiden ebenso wie bei den Rückforderungen.
Fundierte Praxiserfahrung bei vielfältigen Förderprogrammen
Insbesondere bei der Privatisierung von staatlich getragenen Unternehmen, bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen und bei Grundstücksgeschäften verfügen wir über fundierte Praxiserfahrungen. Die Verwaltungsabläufe bei Förderungen aus den Strukturfonds (ESF, EFRE) sind uns ebenso vertraut wie die verschiedenen von BAFA und KfW verwalteten Förderprogramme.