Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Unsere Expertise

Die Öffentliche Hand steht vor nie dagewesenen Herausforderungen, den Umwelt- und Klimaschutz in sämtlichen Handlungsfeldern und auf allen Verwaltungsebenen berücksichtigen zu müssen. Hierzu ist sie nicht nur verfassungsrechtlich verpflichtet, sondern Klimaschutz wird auch von Bürgern verstärkt eingefordert. Beim Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsrecht handelt es sich um eine komplexe Querschnittsmaterie, die zahlreiche Teilrechtsgebiete des öffentlichen und privaten Rechts bündelt. Aufgrund der besonderen Dynamik vieler Herausforderungen und Fragestellungen ist es besonders für Kommunen schwierig, konsequent und lösungsgerecht zu handeln.

Nachhaltige Konzepte souveräner umsetzen

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte aus dem Umwelt-, Bau-, Vergabe- und Energierecht unterstützen die Öffentlichen Hand daher bei der Erarbeitung und Durchsetzung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkonzepten. Wir sind in der Lage, umfassende, rechtssichere und sachgerechte Pläne und Maßnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit zu entwickeln. Auch zu Einzelfragen und konkreten Projekten stellen wir unsere Expertise maßgeschneidert zur Verfügung.

  • Öffentlich-rechtliche Verträge
  • Örtliche Energielösungen
  • Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen
  • Maßnahmen der Nachhaltigkeitsförderung
  • Anschluss- und Benutzungszwang
  • Erarbeitung und Prüfung von Aktionsprogrammen und Plänen
  • Maßgeschneiderte Einzelmaßnahmen für örtliche Nachhaltigkeitsprobleme
  • Reaktion auf Folgen des Klimawandels
  • Erneuerbare Energien
  • Bürgerkraftwerke