Wesentlich für die Sicherung des Ertrags und der Werthaltigkeit einer Immobilie ist deren Bewirtschaftung. Wir begleiten unsere Mandanten bei allen damit verbundenen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit hierbei ist die Gestaltung und Verhandlung von Gewerberaum-Mietverträgen einschließlich Reißbrettmietverträgen bei Neubauprojekten.
Dies umfasst auch die Gestaltung von Mieterdienstbarkeiten, wobei uns aus der Immobilienfinanzierung heraus auch die besonderen Anforderungen aus Sicht der Finanzierer bekannt sind. Besondere Kompetenz können wir auch im Bereich des Grundstücksrechts vorweisen, insbesondere bei den im Zuge der zunehmenden Verdichtung immer wichtiger werdenden Nachbarschaftsregelungen. Hier beraten wir im Zusammenhang mit allen grundstücksrechtlichen Fragestellungen und Gestaltungen, wie beispielsweise Dienstbarkeiten, Erbbaurechten, WEG-Gestaltungen und sonstigen Nachbarvereinbarungen sowie Nutzungs- und Verwaltungsregelungen wie zum Beispiel Mietpoolverträgen.
Ferner beraten wir auch ganzheitlich im Zusammenhang mit allen sonstigen Berührungspunkten zur Bewirtschaftung einer Immobilie, wie beispielsweise Asset- und Property-Managementverträgen.