Privates Baurecht / Anlagenbau
Wir wissen, worauf es bei Immobilienprojekten und dem Anlagenbau ankommt. Gemeinsam mit unseren Mandanten ist es unser Ziel, Projekten die rechtliche Struktur zu geben, damit die Qualitäts-, Termin- und Budgetvorgaben eingehalten werden.
Wir beraten unsere Mandanten daher während der Projektrealisierung schon bei der Wahl des passenden Vertrags- und Vergabemodells (Einzelvergaben, Generalunternehmer- / Generalübernehmermodelle sowie GMP-Vergaben). Auch für die Begleitung und Konzeptionierung von Großbauvorhaben nach neuen Vertragsmodellen, wie dem der integrierten Projektabwicklung, haben wir die führenden Köpfe in unseren Reihen.
Eine unserer weiteren Kernkompetenzen liegt in der baubegleitenden Beratung von Vorhaben. Es kommt uns hier insbesondere darauf an, Streitpotential frühzeitig zu erkennen, wenn immer möglich, Streitigkeiten zu vermeiden und so frühzeitig die für den Projekterfolg notwendigen Entscheidungen herbeizuführen. Hierbei sind wir häufig Teil des Projektteams unserer Mandanten und verfolgen einen ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz in der Zusammenarbeit mit Projektsteuerern, Bautechnikern, Baubetrieblern und Sachverständigen.
Weiterhin haben wir erfahrene Prozessanwälte in unseren Reihen. Diese können bei komplexen außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten auf ihre langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Großprojekten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zurückgreifen und diese gewinnbringend für die Mandanten einsetzen.