Planung, Bau und Anlagenbau

Unsere Expertise

Privates Baurecht / Anlagenbau

Wir wissen, worauf es bei Immobilienprojekten und dem Anlagenbau ankommt. Gemeinsam mit unseren Mandanten ist es unser Ziel, Projekten die rechtliche Struktur zu geben, damit die Qualitäts-, Termin- und Budgetvorgaben eingehalten werden.

Wir beraten unsere Mandanten daher während der Projektrealisierung schon bei der Wahl des passenden Vertrags- und Vergabemodells (Einzelvergaben, Generalunternehmer- / Generalübernehmermodelle sowie GMP-Vergaben). Auch für die Begleitung und Konzeptionierung von Großbauvorhaben nach neuen Vertragsmodellen, wie dem der integrierten Projektabwicklung, haben wir die führenden Köpfe in unseren Reihen.

Eine unserer weiteren Kernkompetenzen liegt in der baubegleitenden Beratung von Vorhaben. Es kommt uns hier insbesondere darauf an, Streitpotential frühzeitig zu erkennen, wenn immer möglich, Streitigkeiten zu vermeiden und so frühzeitig die für den Projekterfolg notwendigen Entscheidungen herbeizuführen. Hierbei sind wir häufig Teil des Projektteams unserer Mandanten und verfolgen einen ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz in der Zusammenarbeit mit Projektsteuerern, Bautechnikern, Baubetrieblern und Sachverständigen.
Weiterhin haben wir erfahrene Prozessanwälte in unseren Reihen. Diese können bei komplexen außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten auf ihre langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Großprojekten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zurückgreifen und diese gewinnbringend für die Mandanten einsetzen.

Architekten- und Ingenieuerrecht sowie Projektsteuerung

Wir beraten Auftraggeber, Planungsbüros und Projektsteuerer zu allen Facetten des Projektsteuerungs-, Architekten- und Ingenieurrechts. Alle Projektphasen werden durch unsere Beratung in diesem Bereich abgedeckt, nämlich über die Wahl des für das Projekt passenden Vertragsmodells, der Konzeptionierung der Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge sowie der Beratung über alle Fragen des Honorarrechtes einschließlich der Durchsetzung und Abwehr von zusätzlichen Honoraransprüchen der jeweiligen Beteiligten.

Unsere Experten beraten zudem zu urheber- und haftungsrechtlichen Themen, einschließlich der Führung von Prozessen. Darüber hinaus sind unsere Experten auch mit der Planungsmethode BIM (Building Information Modelling), den sich daraus ergebenden neuen Formen der Zusammenarbeit und Rechtsbeziehungen der Beteiligten untereinander vertraut und können den rechtlich notwendigen Beitrag zur Implementierung der Methode BIM in Planungs- und Bauabläufe leisten.

  • Bauträgerrecht
  • Konzeptionierung und Gestaltung unterschiedlicher Vertragsmodelle (Einheitspreis-, Pauschalpreisverträge, Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge sowie Ausgestaltung partnerschaftlicher Vertragsmodelle, insbesondere GMP-Verträge sowie Anlagenbauverträge)
  • Begleitung von Vertragsverhandlungen
  • Gestaltung von Bauverträgen aller Art
  • Baubegleitende Rechtsberatung (insbesondere auch Vorbereitung und Durchführung projektspezifischer Schulungen)
  • Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Honorar- und Haftungsrecht für Architekten
  • Konzeptionierung und Begleitung von Architektenwettbewerben
  • Urheber- und Nutzungsrechte an Architektenleistungen
  • Gestaltung von Projektsteuerungsverträgen
  • Streitbeilegung, einschließlich Mediations-, Adjudikations-, Schiedsgutachter- und Schlichtungsverfahren
  • Prozessführung