RITTERSHAUS steht in der Projektentwicklung für einen umfassenden und vorausschauenden Beratungsansatz am Beginn eines Immobilienlebens. Schon in der ersten Phase haben wir alle zivil-, und öffentlich-rechtlichen sowie steuerlichen Fragestellungen auf dem Schirm. Wir analysieren das Entwicklungsvorhaben von Beginn an umfassend und entwickeln gemeinsam mit dem Mandanten innovative und passgenaue Lösungen. Unsere Beratung beginnt meist bei der Idee und Standortwahl des Immobilienprojekts, reicht über die Planung, Finanzierung, Baurechtschaffung und Bauphase bis zur Verwertung oder Verwaltung des Projekts.
Wir konzipieren und gründen die notwendigen Gesellschaften, optimieren die Struktur steuerlich, beraten bei Projektfinanzierungen sowie dem Grundstückserwerb und der späteren Veräußerung. Wir beraten umfassend bei der Gestaltung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen, einschließlich aller Nebengebiete, insbesondere Immissionen, Artenschutz, Bodenschutzrecht oder verhandeln und entwickeln Einheimischenmodelle. Weiterhin beraten wir bei spezialgesetzlich geregelten Vorhaben, wie zum Beispiel bei Windkraftanlagen oder bei Infrastrukturvorhaben nach dem Fachplanungsrecht.
Von unserer Branchenexpertise profitieren neben Projektentwicklern, Bauträgern, Finanzierern und Investoren auch Städte und Gemeinden. Die Gestaltung der notwendigen Vereinbarungen setzen wir unter Einbeziehung aller beteiligten Parteien um. Mit unserem interdisziplinären Expertenteam bieten auch bei komplexen Vorhaben immer alle Beratungsleistungen „aus einer Hand“ und unterstützen jedes Projekt mit unserem partnerschaftlichen und lösungsorientierten Beratungsansatz so effizient wie möglich.