Bei RITTERSHAUS wirken in den Bereichen Forschung und Hochschulen, Gesundheitsdatenschutz und Technikregulierung spezialisierte Rechtsanwälte zusammen, um auch überaus komplexe Problemstellungen der Mandanten überzeugend zu lösen.
Wir verfügen über spezifische Expertise etwa in Fragen des Gesundheitsdatenschutzes, der regulatorischen Begleitung von Großforschungsvorhaben, des Rechts der Stammzellforschung, der Nanotechnologie, des Aufbaus und Betriebs von Biobanken, des Forschungstierschutzrechts sowie im Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls.
Die jahrzehntelange Beschäftigung gerade auch mit der praktischen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und der regelmäßige „Blick über den Tellerrand“ versetzen uns in die Lage, auf das jeweilige Ziel ausgerichtet tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Wir unterstützen Unternehmen, die mit Hochschulen kooperieren, sei es bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, sei es bei Joint-Ventures, Spin-offs oder längerfristigen Kooperationen außerhalb des Gesellschaftsrechts. Ebenso begleiten wir Forschungskooperationen zwischen verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen.
Proaktive Beratung zu Ethik und Recht bei Forschungsthemen
Die typischerweise auftretenden Rechtsfragen mit Bezug zu IP, Hochschul- und EU-Beihilferecht decken wir in eingespielten Teams ab, die die jeweils benötigten Perspektiven zusammenführen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Fragen rund um die ethisch-rechtliche Beratung komplexer Forschungsthemen, die von der Entwicklung tragfähiger informed consent-Muster etwa bei klinischen Studien über die Umsetzung des 3R-Prinzips bis hin zur Konzeption treuhänderischer Gesundheitsdatenverwaltung reichen.
Unternehmen des privaten Bildungssektors beraten wir zu allen regulatorischen Themen, insbesondere zur staatlichen Anerkennung, bei Akkreditierungen und bei Errichtung und Betrieb von Zweigniederlassungen.