Rechtsanwalt Christoph Steckermeier ist auf den Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts sowie auf das Immobilienwirtschaftsrecht spezialisiert. Hierbei berät er über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie: Von der Projektentwicklung und Erstellung komplexer Bau- und (Fach)Planerverträge über die baubegleitende Rechtsberatung (Nachtragsmanagement, Mängelrechte, Sicherheiten u.a.) bis hin zur Prozessführung. Zu seinen Mandanten zählen u.a. Planungsbüros, Projektentwickler, Bauträger sowie Städte und Kommunen.