Rechtsanwältin Dr. Verena Hang berät Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung. Beratungsschwerpunkte bilden neben dem Erb- und Familienrecht das Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht sowie die angrenzenden Bereiche des Gesellschaftsrechts. Ihr besonderes Interesse gilt dabei der grenzüberschreitenden Gestaltungsberatung einschließlich Trusts sowie der Zuzugs- und Wegzugsberatung. Zudem berät Frau Hang Familienunternehmen und deren Inhaber bei M&A-Transaktionen und in laufenden gesellschaftsrechtlichen Fragen.