Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Thomas Hartl liegt im Bereich des öffentlichen Bau- und Umweltrechts. Er vertritt Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen im Rahmen von Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren sowie den damit zusammenhängenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Neben der Gestaltung und Verhandlung städtebaulicher Verträge, liegt ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit in der Ausarbeitung von Nachbarvereinbarungen, die zur Verwirklichung von Bauvorhaben erforderlich sind. Thomas Hartl berät darüber hinaus Investoren und Projektentwickler im Rahmen von Grundstückstransaktionen.