Dr. Felix Klemt

Partner

Rechtsanwalt Dr. Felix Klemt berät vorrangig im Immobilien- und Baurecht sowie im Gesellschaftsrecht. Schwerpunkte sind Projektentwicklungen, Transaktionen, die Gründung und Strukturierung von Unternehmen und die Beratung von jungen, innovativen Unternehmen. Darüber hinaus bietet Dr. Klemt Beratung zu den steuerlichen Aspekten des Immobilien- und Gesellschaftsrechts.

  • Immobilien- und Baurecht
  • Gesellschaftsrecht, M&A
  • Steuerrecht
  • Beratung junger, innovativer Unternehmen
  • 2001 - 2003 (Teilzeit-)Studium der Volkswirtschaftslehre an der FernUniversität Hagen und der Universität Heidelberg (Vordiplom)
  • 2003 - 2008 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
  • 2008 - 2010 Doktorarbeit an der Universität Heidelberg und Stipendiat der Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg; Leiter von Arbeitsgemeinschaften an der Universität Heidelberg
  • 2010 - 2012 Referendariat, Stationen u.a. beim Bundesfinanzministerium in Berlin und der HeidelbergCement AG in Heidelberg und Dallas (USA)
  • Seit 2012 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2015 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Heidelberg
  • 2018 Partner der Sozietät RITTERSHAUS
  • Lehrauftrag an der Universität Heidelberg
  • Mitglied der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e. V., Frankfurt/Main
  • Beirat der Steuerrechtswissenschaftlichen Vereinigung Heidelberg e.V.
  • „Der WEG-Verwalter und die energetische Sanierung“, Immobilienwirtschaft Nr. 0406/2023, S. 38 (mit Bauer)
  • „Körperschaftsteuerliche Verluste junger innovativer Unternehmen“, 2016
  • „Richtungsentscheidung für Kompetenzen in Europa - lässt das Beihilferecht die Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG zu?“, DStR 21/2013, S. 1057
  • „Die Entsorgung der steuerlichen Altlasten - Rückkehr zum zeitlich beschränkten Verlustvortrag verfassungsrechtlich zulässig?“, DStR 36/2011, S. 1686
  • „Keine Auswirkungen von § 8c KStG auf Venture-Capital-Investitionen durch vermögensverwaltende Fonds?“, DB 39/2008, S. 2100
  • „Das europarechtliche Ende der Einkommensgrenzen in §§ 1 Abs. 3, 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG? – „Meindl“ “, EWS 8/2007, S. 350

Über mich

Ich war Leistungssportler im Rudern und unter anderem Deutscher Jugendmeister im Vierer. Für die Mandanten konzipiere ich komplexe Projekte in rechtlicher sowie steuerlicher Hinsicht und setze die Vorhaben partnerschaftlich mit allen Beteiligten um.