Rechtsanwalt Dr. Felix Klemt berät vorrangig im Immobilien- und Baurecht sowie im Gesellschaftsrecht. Schwerpunkte sind Projektentwicklungen, Transaktionen, die Gründung und Strukturierung von Unternehmen und die Beratung von jungen, innovativen Unternehmen. Darüber hinaus bietet Dr. Klemt Beratung zu den steuerlichen Aspekten des Immobilien- und Gesellschaftsrechts.
- Immobilien- und Baurecht
- Gesellschaftsrecht, M&A
- Steuerrecht
- Beratung junger, innovativer Unternehmen
- 2001 - 2003 (Teilzeit-)Studium der Volkswirtschaftslehre an der FernUniversität Hagen und der Universität Heidelberg (Vordiplom)
- 2003 - 2008 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
- 2008 - 2010 Doktorarbeit an der Universität Heidelberg und Stipendiat der Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg; Leiter von Arbeitsgemeinschaften an der Universität Heidelberg
- 2010 - 2012 Referendariat, Stationen u.a. beim Bundesfinanzministerium in Berlin und der HeidelbergCement AG in Heidelberg und Dallas (USA)
- Seit 2012 Zulassung als Rechtsanwalt
- 2015 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Heidelberg
- 2018 Partner der Sozietät RITTERSHAUS
- Lehrauftrag an der Universität Heidelberg
- Mitglied der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e. V., Frankfurt/Main
- Beirat der Steuerrechtswissenschaftlichen Vereinigung Heidelberg e.V.
- „Der WEG-Verwalter und die energetische Sanierung“, Immobilienwirtschaft Nr. 0406/2023, S. 38 (mit Bauer)
- „Körperschaftsteuerliche Verluste junger innovativer Unternehmen“, 2016
- „Richtungsentscheidung für Kompetenzen in Europa - lässt das Beihilferecht die Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG zu?“, DStR 21/2013, S. 1057
- „Die Entsorgung der steuerlichen Altlasten - Rückkehr zum zeitlich beschränkten Verlustvortrag verfassungsrechtlich zulässig?“, DStR 36/2011, S. 1686
- „Keine Auswirkungen von § 8c KStG auf Venture-Capital-Investitionen durch vermögensverwaltende Fonds?“, DB 39/2008, S. 2100
- „Das europarechtliche Ende der Einkommensgrenzen in §§ 1 Abs. 3, 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG? – „Meindl“ “, EWS 8/2007, S. 350
- Beratung der SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen bei Veräußerung des Krankenhausgebäudes in Pfullendorf und ihrer psychiatrischen und psychosomatischen Abteilung an ZfP
- Beratung der Rahner Holzverarbeitung GmbH und der Hans Georg und Martin Rahner KG bei Unternehmensverkauf
- Beratung der Ehrhardt + Partner Gruppe bei Restaurant-Gründung mit Sterneköchen Sarah Henke und Christian Eckhardt
- Beratung der Vision Group und KKR beim Ankauf eines rund 12.200 m² großen Wohnportfolios in Leipzig
- Beratung des Immobilieninvestors Vision Group bei Verkauf von Wohnanlage in Mainz an die Fundamenta Group
- Beratung des Immobilieninvestors Vision Group bei strategischer Partnerschaft mit KKR
- Beratung des DKFZ im Rahmen des Technologietransfers bei Transaktion mit Cullinan Oncology
- Beratung der SRH beim Einstieg in die Wilhelm Löhe Hochschule und dem Anteilserwerb an der Trägergesellschaft von Diakoneo
- Beratung der BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bei Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Rasselstein Raumsysteme GmbH & Co. KG
- Beratung der Stadt Hockenheim bei Weiterentwicklung des Hockenheimrings
- Beratung die SRH beim Erwerb der Ruland Kliniken
- Beratung der Heidelberger Druckmaschinen AG beim Erwerb von Docufy
- Beratung der EPPLE Unternehmensgruppe bei Neubau des Träuble-Areals in Gerlingen
- Beratung der EPPLE Unternehmensgruppe bei Neubau der Marsilius-Arkaden in Heidelberg
- Beratung der EPPLE Unternehmensgruppe bei Erwerb der ehemaligen Zentrale der Heidelberger Druckmaschinen AG
- Beratung der Epple Projekt GmbH bei Neubebauung am Relenberg in Stuttgart
- Beratung von dievini bei der Übernahme der LTS Lohmann Therapie Systeme AG