Rechtsanwalt Magnus Brau hat sich auf das IP- und IT-Recht spezialisiert. Er berät bei der Erlangung, Verteidigung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Kennzeichen (Marken) und Designs. Daneben berät Rechtsanwalt Magnus Brau bei der rechtssicheren Umsetzung neuer digitaler Geschäftsmodelle unter Berücksichtigung des Datenschutzes sowie bei der Ausgestaltung der erforderlichen Rechtstexte und Verträge. Er berät zudem Unternehmen im grenzüberschreitenden Vertragsrecht auf Englisch und Spanisch und ist Mitglied des Spanish and Latin American Desk von RITTERSHAUS. Zu seinen Mandanten gehören mittelständische Unternehmen wie auch Start-ups.
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
- Urheberrecht
- E-Commerce
- Domainrecht
- Kaufmännisches Vertragsrecht
- 2006 - 2011 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br.
- 2011 - 2013 Referendariat in Kiel, Schleswig und Barcelona
- 2014 Zulassung als Rechtsanwalt
- 2014 - 2020 Rechtsanwalt in der Kanzlei Büsing Müffelmann & Theye, München
- Seit 2020 Rechtsanwalt bei RITTERSHAUS
- Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- Mitglied bei dem Deutschen AnwaltVerein Spanien (DAV Spanien)
- Mitglied bei ECTA (European Communities Trademark Association), Brüssel
- „EINSTEIN KAFFEE“ für Tee und Kakao wegen Täuschungsgefahr nicht schutzfähig“, GRUR-Prax 2025 S. 390
- „Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "KINGSBURY" und "FINSBURY", GRUR-Prax 2024, S. 759
- „Zeichnerische Darstellung einer Tankstelle als Marke nicht eintragungsfähig", GRUR-Prax 2023, S. 712
- „Der Novembermann“ – Wann liegt eine einheitliche Angelegenheit bei Parallelabmahnungen vor?, GRUR-Prax 2022, S. 501
- „Wort-/Bildmarke DOUBLE COFFEE und Zeichen double coffee berlin sind verwechslungsfähig", GRUR-Prax 2022, S. 231
- „Markenverletzung durch eneglischsprachige Ankündigung einer neuen Funktion in global agierendem Mikroblogging-Dienst", GRUR-Prax 2021, S. 739
- „Update zum Inlandsbezug bei Kennzeichenverletzungen im Internet“, IPRB 12/2021, 296 - 299
- „Der einmalige Verkauf an einen Abnehmer kann für ernsthafte Benutzung ausreichen“, Besprechung des Urteils des EuG vom 13.10.2021 in der Sache „Frutaria.“, in GRUR-Prax 2021, 666
- „Neue Geheimnisschutzgesetze in Deutschland und Spanien – Was Unternehmen jetzt wissen müssen“, in INFORMACIONES II/2019, S. 75-81 (als Koautor)
- „Alles Gruber oder was? – Zum Schutz des Haus- und Hofnamens nach § 12 BGB“, in IPRB 2016, 285 - 288
- GEMA gegen OpenAI: Landgericht München I verbietet ChatGPT die Veröffentlichung von Liedtexten von Grönemeyer & Co – Blogbeitrag von Magnus Brau und Dr. Markus Spitz
- BGH verschärft Datenschutz: Bestelldaten für Medikamente im Internet sind einwilligungspflichtig – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Magnus Brau
- Urteil zu „Dark Patterns“: Kündigungsbutton bei „Sky“ rechtswidrig – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Magnus Brau
- Neues vom BGH – Obacht beim Urheberbenennungsrecht bei Fotoveröffentlichungen – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Magnus Brau
- EU-US Data Privacy Framework: EU stellt US-Datentransfer auf neue Füße
- Landgericht München nimmt Focus in den Fokus – Urteil zu „Dark Patterns“: Cookie-Banner unzulässig – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Magnus Brau
- EuGH bestätigt Art. 17 der Urheberrechtsrichtlinie – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Magnus Brau und Wissenschaftlicher Mitarbeiter Johannes Damm
- Gesetzgeber stärkt Verbraucherrechte bei Verträgen über digitale Inhalte – Wichtige Neuerungen für Unternehmen im digitalen B2B- und B2C-Umfeld – Blogbeitrag von Mark Oliver Kühn, Markus Spitz und Magnus Brau
- Neues Haftungsregime für Plattformbetreiber in Kraft getreten – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Magnus Brau und Wiss. Mitarbeiter Johannes Damm
- Das Geheimnisschutzgesetz – eine erste Zwischenbilanz – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Magnus Brau und Eler von Bockelmann