Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Andreas Notz ist die umfassende Beratung von Arbeitgebern im Bereich des Arbeitsrechts, vor allem dem Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. In diesem Zusammenhang berät er national und international agierende Unternehmen, vor allem aus den Bereichen Gesundheitswesen, Energieversorgung, Baunebengewerbe, Dienstleistungen und Handel. In der Funktion einer ausgelagerten Rechts- bzw. Personalabteilung agierend steht der Fachanwalt für Arbeitsrecht für alltägliche Fragen des Arbeitsrechts ebenso zur Verfügung wie für die Beratung von Arbeitgebern in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Darüber hinaus bietet Andreas Notz als Mediator auch mediationsanaloge Beratung sowie Mediationen als Alternative zu Arbeitsgericht und Einigungsstelle an. Er ist neben weiteren Tätigkeiten unter anderem Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg im Bereich des Arbeitsrechts, Referent des Instituts für Unternehmenssanierung und -entwicklung (Heidelberg), bei FORUM sowie bei zahlreichen innerbetrieblichen Schulungsveranstaltungen.