Katja Huth LL.M.

Rechtsanwältin Katja Huth betreut Familienunternehmen sowie Privatpersonen im Rahmen der individuellen Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen vorwiegend in den Bereichen des Erb- und Familienrechts sowie des korrespondierenden Steuer- und Gesellschaftsrechts. Sie konzipiert im Rahmen des gewünschten Nachfolgemodells insbesondere Testamente, Erb-, Schenkungs- und Eheverträge sowie Gesellschaftsverträge. Frau Huth vertritt hierbei außerdem Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

  • Umfassende Beratung und rechtliche Betreuung bei der individuellen Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Erb- und Familienrecht
  • Steuer- und Gesellschaftsrecht
  • Vertragskonzeption, insbesondere Gestaltung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen sowie Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen
  • Prozessführung und Schiedsverfahren
  • 2011 - 2016 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br.
  • 2016 - 2017 Studium an der Maastricht University und Erwerb der Zusatzqualifikation „Master of Laws“ (LL.M.)
  • 2017 - 2019 Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe (Landgericht Mannheim) mit Stationen in Frankfurt und Mannheim
  • 2020 Zulassung als Rechtsanwältin

Mein Motto

„Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen.“
(Henry Ford)