Rechtsanwältin Katja Huth betreut Familienunternehmen sowie Privatpersonen im Rahmen der individuellen Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen vorwiegend in den Bereichen des Erb- und Familienrechts sowie des korrespondierenden Steuer- und Gesellschaftsrechts. Sie konzipiert im Rahmen des gewünschten Nachfolgemodells insbesondere Testamente, Erb-, Schenkungs- und Eheverträge sowie Gesellschaftsverträge. Frau Huth vertritt hierbei außerdem Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.