Rechtsanwältin Katja Huth betreut Familienunternehmen sowie Privatpersonen im Rahmen der individuellen Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen vorwiegend in den Bereichen des Erb- und Familienrechts sowie des korrespondierenden Steuer- und Gesellschaftsrechts. Sie konzipiert im Rahmen des gewünschten Nachfolgemodells insbesondere Testamente, Erb-, Schenkungs- und Eheverträge sowie Gesellschaftsverträge. Frau Huth vertritt hierbei außerdem Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
- Umfassende Beratung und rechtliche Betreuung bei der individuellen Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Erb- und Familienrecht
- Steuer- und Gesellschaftsrecht
- Vertragskonzeption, insbesondere Gestaltung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen sowie Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen
- Prozessführung und Schiedsverfahren
- 2011 - 2016 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br.
- 2016 - 2017 Studium an der Maastricht University und Erwerb der Zusatzqualifikation „Master of Laws“ (LL.M.)
- 2017 - 2019 Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe (Landgericht Mannheim) mit Stationen in Frankfurt und Mannheim
- 2020 Zulassung als Rechtsanwältin