Julius Quicker LL.M.

Rechtsanwalt Julius Quicker ist überwiegend im Arbeitsrecht tätig und berät insbesondere Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Seine Schwerpunkte liegen in der arbeitsgerichtlichen Vertretung, der Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie der Beratung in allen arbeitsrechtlichen Aspekten bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Zudem betreut Herr Quicker mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Industriebereichen im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Bereich Compliance. Darüber hinaus berät Herr Quicker Mandanten zu energierechtlichen Fragestellungen.

  • Arbeitsrecht einschließlich Prozessführung
  • Kündigungsschutzrecht
  • Gestaltung von Arbeitsbedingungen
  • Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmenstransaktionen
  • Compliance
  • Energierecht
  • 2010 - 2011 High School Auslandsjahr in Arizona (USA)
  • 2013 - 2019 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
  • 2018 - 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte, Mannheim
  • 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte, Frankfurt
  • 2019 - 2021 Referendariat am LG Darmstadt
  • 2021 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2022 - 2023 Studium an der McGill University in Montreal (LL.M.)
  • Mitglied in der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung (Deutsch-Kanadische Gesellschaft e.V.)
  • „Zurück ins Büro! - Abschaffung und Reduktion des Homeoffice“, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) 2025, S. 1279 ff. (mit Tödtmann)
  • „Lügen benennen, Missstände aufdecken - Hinweisgeber riskieren viel und haben Recht auf Schutz“, Akademische Monatsblätter Heft 7, 2025, S. 213
  • „Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch von Beschäftigten: Zwischen Transparenz und Missbrauch“, PinG 2025, Seite 176 (mit Spitz)
  • „FIFA-Transferregeln unionsrechtswidrig: Künftig mehr Freiheiten für Spieler“, Der Betrieb 2025, Seite 878, Rezension zur Entscheidung des EuGH vom 04.10.2024 – C-650/22 (mit Tödtmann)
  • „Segensreiche Spritzen“, NJW-aktuell 11/2025, Seite 21 (mit Tödtmann)
  • „Keine Inflationsausgleichsprämie in der Passivphase der Altersteilzeit“, ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen 2025, 144, Rezension zur Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 5.3.2024 - 14 SA 1148/26 (mit Tödtmann)
  • „Kostenbeteiligung des Flugschülers bei Pilotenausbildung zulässig“, Der Betrieb 2024, 2901, Rezension zur Entscheidung des BAG vom 16.04.2024 – 9 AZR 199/23 (mit Tödtmann)
  • „Lästige Privilegien“, NJW-aktuell 46/2024, Seite 19 (mit Tödtmann)
  • „Keine Inflationsausgleichsprämie in der Passivphase der Altersteilzeit“, Der Betrieb 2024, 2298, Rezension zur Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 5.3.2024 - 14 SA 1148/26 (mit Tödtmann)
  • „Keine Gutschrift von Urlaubstagen während des Urlaubs“, Der Betrieb 2024, Seite 940, Rezension zur Entscheidung des EuGH vom 14.12.2023 – C-206/22 (mit Tödtmann)
  • „Der goldene Handschlag für den Hinweisgeber – Muss die Abfindung bis zur Rente reichen?“, NZA 2024, 292 ff. (mit Tödtmann)
  • „Corona Sonderzahlung während Altersteilzeit“, Der Betrieb 2024, Seite 158, Rezension zur Entscheidung des BAG vom 28.3.2023 - 9 AZR 133/22 (mit Tödtmann)

Außerdem

Ich beschäftige mich viel mit Musik. Seit meiner Kindheit spiele ich Schlagzeug und Klavier. Durch das Zusammenspiel in verschiedenen Orchestern und in einer Rockband habe ich gelernt, dass gegenseitiges Zuhören zum Erfolg führt.

Und überhaupt: „Das Beste in der Musik steht nicht in den Noten.“ (Gustav Mahler)