Rechtsanwalt Julius Quicker ist überwiegend im Arbeitsrecht tätig und berät insbesondere Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Seine Schwerpunkte liegen in der arbeitsgerichtlichen Vertretung, der Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie der Beratung in allen arbeitsrechtlichen Aspekten bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Zudem betreut Herr Quicker mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Industriebereichen im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Bereich Compliance. Darüber hinaus berät Herr Quicker Mandanten zu energierechtlichen Fragestellungen.