Dr. Martin Schmidhuber

Partner

Rechtsanwalt Dr. Martin Schmidhuber berät vorrangig in Fragen des geistigen Eigentums und hat sich hier auf das Marken- und Kennzeichenrecht spezialisiert. Auf ein weltweites Netzwerk von Korrespondenzkanzleien zugreifend umfasst seine Tätigkeit insbesondere die strategische Betreuung von national und international ausgerichteten Markenportfolios und deren Verteidigung (Litigation). Daneben berät Martin Schmidhuber seine Mandanten, vornehmlich Unternehmen aus den Branchen Life Sciences, Informationstechnologien, E-Commerce, Food & Beverages und Finanzdienstleistungen unter anderem bei der Konfliktbewältigung und Prozessführung sowie der Produktentwicklung und Ausgestaltung von Verträgen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden hier Lizenz- und F&E-Verträge. Rechtsanwalt Schmidhuber leitet die Praxisgruppe IP/IT bei RITTERSHAUS und ist Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim sowie an der SRH Hochschule in Heidelberg im Bereich des Markenrechts.

  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Markenrecht
  • Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht
  • Urheber- und IT-Recht
  • Handels- und allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Prozessführung
  • 1996 - 1997 Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt/Main
  • 1997 - 2001 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
  • 2004 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Heidelberg
  • 2004/2005 Mitarbeit in Anwaltssozietät in Boston (USA)
  • 2005 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2010 Partner in der Sozietät RITTERSHAUS
  • Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim
  • Lehrbeauftragter an der SRH Hochschule Heidelberg
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • Mitglied der Deutsch-Amerikanischen-Juristen-Vereinigung (DAJV)
  • Mitglied des interdisziplinären Zentrums für Geistiges Eigentum an der Universität Mannheim e. V. (IZG)
  • Mitglied der LES Licensing Executives Society
  • Mitglied des Internet Committee der International Trademark Association (INTA)
  • "Steht Ihr Flug noch zum Einsteigen bereit?“ – Anmerkungen zum fliegenden Gerichtsstand im UWG-Prozess (gemeinsam mit Henrik Steffen Becker), Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW) 2022, 144 ff.
  • "Preisunterschiede und Vertragsgestaltung als Indiz für Marktabschottung durch Vertriebssysteme", WRP 10/2021, S. 1271 (Koautor)
  • "Zwischen "Natur-Aktien-Index" und myschwiegermutterkäse" - Überlegungen zur Vereinheitlichung der Prüfungspraxis absoluter Schutzhindernisse von Marken", WRP 11/2015, S. 1296 (Koautor)
  • „Rücknahme und Neueinreichung des Verfügungsantrags - Ein rechtsmissbräuchliches Auslaufmodell?", WRP 4/2013, S. 436 (Koautor)
  • "Verhaltenskodizes im neuen UWG - Überlegungen zur Bedeutung für die lauterkeitsrechtliche Praxis in Deutschland", WRP 2010, S. 593
  • „Die Serienmarke nach der BAINBRIDGE-Rechtsprechung“, WRP 2009, S. 545 (Koautor)
  • „Schadensersatz bei falscher oder unvollständiger Erteilung einer Auskunft“, WRP 2008, S. 296
  • „Verhaltenskodizes im nationalen und grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr“, 2004 (ISBN 978-3-6315-2733-7)
  • „LUXOR und PAPYRUS“ (Lieferung einer Papiermaschine), Fallbesprechung in: Rittershaus/Teichmann, Anwaltliche Vertragsgestaltung - Methodische Anleitung zur Fallbearbeitung im Studium, 2003 (ISBN 978-3-8114-1823-3)

Außerdem

Ich würde gerne noch die Marathons in New York und Boston laufen – und bei alledem noch genug Zeit für meine Familie haben. So lebe ich nach dem Motto: „Es gibt nichts Gutes außer: Man tut es.“ (Erich Kästner)