Prof. Dr. Gerald Rittershaus übernahm im Jahre 1969 als junger Einzelanwalt Fälle aus allen Rechtsgebieten, vornehmlich aber aus dem Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Erst Anfang der siebziger Jahre verlegte er seinen Schwerpunkt auf Unternehmensrecht im weitesten Sinne. Seine Beratungsschwerpunkte waren fortan Unternehmenskäufe und –verkäufe, Gesellschaftsgründungen und deren Begleitung beim Aufbau und der Finanzierung, ferner Bankrecht und Sportrecht, letzteres vornehmlich im internationalen Motorradrennsport, zu dem er aufgrund seiner eigenen aktiven Erfahrungen im nationalen Motorsport eine besondere Beziehung hatte. Verschiedene Mandate in Nord- und Südamerika, zumeist im Zusammenhang mit Explorationsaktivitäten im Öl- und Gasbereich sowie im Bergbau führten zu regelmäßigen Dienstreisen ins Ausland. Dasselbe galt für die Vertretung deutscher Unternehmen in Spanien. Zahlreiche Aufsichtsrats- und Beiratsmandate im Bankwesen, in Finanzierungsgesellschaften und im Handel, zum Teil auch im Ausland, begleiteten seine Beratertätigkeit. Ende 2015 gab Gerald Rittershaus seine Zulassung als Anwalt im Alter von fast 78 Jahren zurück.