Die anwaltlichen Beratungsschwerpunkte von Professor Tödtmann liegen in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Energierecht und der Compliance Beratung. Er verfügt über mehr als 25 jährige Erfahrung in der Beratung und Begleitung mittelständischer Mandanten aus unterschiedlichen Industriebereichen mit Schwerpunkten in den Bereichen Energie, Automotive, Elektro und Metall sowie Verkehr. Vor dem Hintergrund seiner vielfältigen Erfahrungen sowohl als Rechtsanwalt wie als langjähriger Leiter einer Konzernrechtsabteilung und Vorstandsmitglied verschiedener Aktiengesellschaften berät er Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei Unternehmenskäufen sowie zu allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen des Unternehmensalltags. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Schiedsverfahren, Einigungsstellen und die Wahrnehmung von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten. Professor Tödtmann ist seit 2004 Honorarprofessor an der Universität Mannheim, wo er in den Bereichen Vertragsgestaltung, Arbeits- und Gesellschaftsrecht lehrt.