Rechtsanwalt Dr. Martin Bürmann berät Unternehmen und deren Inhaber insbesondere beim Unternehmenskauf und Verkauf sowie bei der Umstrukturierung und der Restrukturierung. Ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt zudem in der Beratung bei Gesellschafterversammlungen, Anfechtungsklagen und Sanierungs- und Krisentransaktionen. Er berät daneben Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und verfügt über langjährige Erfahrung bei der Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen für mittelständische Unternehmen. Martin Bürmann ist regelmäßig als Referent im Bereich Unternehmenssanierung tätig. Zu seinen Mandanten gehören Investoren und Unternehmen aus der Biotechnologie-, Dienstleistungs-, IT- und Finanzdienstleistungs-Branche.