Rechtsanwalt Dr. Matthias Uhl berät überwiegend national und international agierende mittelständische und größere, auch kapitalmarktorientierte Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Anlagenbau, Automotive, Energieversorgung, Telekommunikation, IT und Verkehrsgastronomie umfassend in handels- und gesellschaftsrechtlichen Belangen. Dabei befasst er sich vornehmlich mit Unternehmenskäufen und -verkäufen, Venture Capital-Finanzierungen, der Strukturierung und Umstrukturierung von Unternehmen, Gesellschafterstreitigkeiten sowie dem Wirtschaftsrecht und Compliancefällen. Daneben berät Matthias Uhl auch bei der Konzeption und Umsetzung von Unternehmens- und Vermögensnachfolgelösungen.
- Kapital- und Personengesellschaftsrecht sowie Handelsrecht
- Übergreifende Beratung und rechtliche Betreuung mittelständischer und börsennotierter Unternehmen
- Venture Capital-Finanzierung
- Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Strukturierung und Restrukturierung von Unternehmen
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Compliancefälle
- Konfliktlösung (insbesondere Gesellschafterstreitigkeiten)
- 2000 - 2006 Studium der Rechtswissenschaften sowie fachspezifische Fremdsprachenausbildung in englischem Recht in Passau, London (UK), Bremen und Heidelberg
- 2002 - 2006 Teilzeitstudium der Betriebswirtschaftslehre an der FernUniversität Hagen (Vordiplom)
- 2008 Zulassung als Rechtsanwalt
- 2010 Promotion zum Dr. iur. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
- 2013 Erwerb der Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht"
- 2014 Partner in der Sozietät RITTERSHAUS
- 2016 Erwerb der Zusatzqualifikation "Mediator" am Heidelberger Institut für Mediation, Frau Lis Ripke
- Mitglied der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e. V., Frankfurt/Main
- (Gründungs-)Mitglied des Vereins Pro bono - für Kunst und Kind e.V.
- Mitglied der Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen
- „Gesellschaftsinterne Zuständigkeit zur Geltendmachung eines Akteneinsichtsrechts im Strafverfahren gegen den GmbH-Geschäftsführer“, NZG 18/2019, S. 689-694 (gemeinsam mit Dr. Patrick Treitz)
- Die Abgrenzung der Rechtsprechungsbefugnisse von Tatsachengerichten und Revisionsgerichten, Jenaer Schriften zum Recht, 2010
- Beratung der JUNKER Gruppe bei der Unternehmensnachfolge
- Beratung der SSP bei der Übernahme von 33 Bäckereien von Heberer an Hochfrequenzstandorten
- Beratung beim Einstieg der Ambassador Theatre Group als Mehrheitsgesellschafter der BB Group
- Beratung der Losberger GmbH bei der Übernahme von GRAEFF
- Beratung der Zhongding-Gruppe bei dem Erwerb der TriStone-Gruppe
- Beratung der Röchling Automotive beim Verkauf des Werks Wolfsburg-Hattorf an japanische Kasai Kogyo