Dr. Matthias Uhl

Partner, Mediator & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Uhl berät überwiegend national und international agierende mittelständische und größere, auch kapitalmarktorientierte Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Anlagenbau, Automotive, Energieversorgung, Telekommunikation, IT und Verkehrsgastronomie umfassend in handels- und gesellschaftsrechtlichen Belangen. Dabei befasst er sich vornehmlich mit Unternehmenskäufen und -verkäufen, Venture Capital-Finanzierungen, der Strukturierung und Umstrukturierung von Unternehmen, Gesellschafterstreitigkeiten sowie dem Wirtschaftsrecht und Compliancefällen. Daneben berät Matthias Uhl auch bei der Konzeption und Umsetzung von Unternehmens- und Vermögensnachfolgelösungen.

  • Kapital- und Personengesellschaftsrecht sowie Handelsrecht
  • Übergreifende Beratung und rechtliche Betreuung mittelständischer und börsennotierter Unternehmen
  • Venture Capital-Finanzierung
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Strukturierung und Restrukturierung von Unternehmen
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Compliancefälle
  • Konfliktlösung (insbesondere Gesellschafterstreitigkeiten)
  • 2000 - 2006 Studium der Rechtswissenschaften sowie fachspezifische Fremdsprachenausbildung in englischem Recht in Passau, London (UK), Bremen und Heidelberg
  • 2002 - 2006 Teilzeitstudium der Betriebswirtschaftslehre an der FernUniversität Hagen (Vordiplom)
  • 2008 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2010 Promotion zum Dr. iur. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • 2013 Erwerb der Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht"
  • 2014 Partner in der Sozietät RITTERSHAUS
  • 2016 Erwerb der Zusatzqualifikation "Mediator" am Heidelberger Institut für Mediation, Frau Lis Ripke
  • Mitglied der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e. V., Frankfurt/Main
  • (Gründungs-)Mitglied des Vereins Pro bono - für Kunst und Kind e.V.
  • Mitglied der Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen
  • „Gesellschaftsinterne Zuständigkeit zur Geltendmachung eines Akteneinsichtsrechts im Strafverfahren gegen den GmbH-Geschäftsführer“, NZG 18/2019, S. 689-694 (gemeinsam mit Dr. Patrick Treitz)
  • Die Abgrenzung der Rechtsprechungsbefugnisse von Tatsachengerichten und Revisionsgerichten, Jenaer Schriften zum Recht, 2010

Mein Motto

Immer locker bleiben.