Julia Reumann

Partnerin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwältin Julia Reumann ist auf privates Baurecht sowie Architekten- und Ingenieurrecht spezialisiert und vertritt in diesem Bereich bei der Vertragsgestaltung sowie baubegleitend und prozessual zu den klassischen Themenfeldern wie Nachtragsmanagement, Honorarforderungen und Mängelhaftung. Darüber hinaus besitzt sie umfassende Erfahrung beim An- und Verkauf von Immobilien - sei es für Projektentwicklungen oder für die Bestandshaltung. Ferner berät Frau Reumann bei Erbbaurechtsverträgen und sämtlichen Fragestellungen des Grundstücksrecht, wie beispielsweise zu Dienstbarkeiten.
 

Mit diesem breiten Spektrum berät Frau Reumann die unterschiedlichen Akteure der Immobilienbranche umfassend aus einer Hand. Zu Ihren Mandaten zählen Projektentwickler, Bauträger, Städte und Kommunen, Bestandshalter und Immobilienfonds gleichermaßen wie Bauunternehmen, Architekten- und Ingenieure sowie Projektsteuerer.
 

Zu ihren Referenzen zählt die laufende Vertretung der Jost Hurler Gruppe u.a. beim Quartier Schwabinger Tor in München sowie die Begleitung mehrerer Infrastrukturprojekte mit Projektvolumina im hohen dreistelligen Millionenbereich im innovativen Vertragsmodell der „Integrierten Projektabwicklung“ (IPA).

  • Privates Baurecht
  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Bauträgerkaufvertragsrecht
  • Immobilientransaktionen
  • Grundstücksrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Energielieferverträge
  • Integrierte Projektabwicklung (IPA)
  • 2010 bis 2016 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
  • 2016 bis 2019 Referendariat am OLG München mit Stationen beim Baureferat der Landeshauptstadt München und in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München und Barcelona (Spanien)
  • Seit 2019 Zulassung als Rechtsanwältin
  • 2019 bis 2021 Rechtsanwältin bei der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein am Standort München
  • Seit 2021 Rechtsanwältin bei RITTERSHAUS am Standort München
  • 2023 Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • 2024 Partnerin in der Sozietät RITTERSHAUS
  • Rechtsanwaltskammer München
  • Frauen in der Immobilienwirtschaft e.V.
  • Verein der Rechtsreferendare in Bayern e. V. (Ehrenmitglied)
  • Einbeziehung von Nachunternehmern in den Mehrparteienvertrag, NZBau 2024, 13 (mit Schwerdtner)
  • Pflicht zur Abgabe von Eigenerklärungen zum Russlandbezug (Art. 5k Verordnung 833/2014)? Was Vertragspartner öffentlicher Stellen jetzt wissen müssen, Online-IBR 2022, 1020 (gemeinsam mit Dr. Michael Wenzel) 
  • Die einstweilige Verfügung nach § 650d BGB im Kontext bauzeitbedingter Mehrvergütungsansprüche, BauR 2020, 1695
  • Kann ein Bauzeitnachtrag im einstweiligen Verfügungsverfahren geklärt werden?, IBR 2020, 339
  • Beratung der Vision Group und KKR beim Ankauf eines rund 12.200 m² großen Wohnportfolios in Leipzig
  • Laufende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Jost Hurler Gruppe
  • Vertragsverhandlungen und laufende projektbegleitende Beratung für die OSA Ochs Schmidhuber Architekten GmbH, u.a. bei dem Projekt „Herzog Max“ in der Neuhauser Straße sowie dem mit dem German Design Award 2024 ausgezeichneten Projekt „Heimeran“ in München
  • Laufende Beratung der Lang Hugger Rampp Architekten GmbH

Mein Motto

„Wenn der Wind stärker weht, bauen die einen Mauern, die anderen Segelschiffe.“ (Chinesische Weisheit)