Rechtsanwältin Julia Reumann ist auf privates Baurecht sowie Architekten- und Ingenieurrecht spezialisiert und vertritt in diesem Bereich bei der Vertragsgestaltung sowie baubegleitend und prozessual zu den klassischen Themenfeldern wie Nachtragsmanagement, Honorarforderungen und Mängelhaftung. Darüber hinaus besitzt sie umfassende Erfahrung beim An- und Verkauf von Immobilien - sei es für Projektentwicklungen oder für die Bestandshaltung. Ferner berät Frau Reumann bei Erbbaurechtsverträgen und sämtlichen Fragestellungen des Grundstücksrecht, wie beispielsweise zu Dienstbarkeiten.
Mit diesem breiten Spektrum berät Frau Reumann die unterschiedlichen Akteure der Immobilienbranche umfassend aus einer Hand. Zu Ihren Mandaten zählen Projektentwickler, Bauträger, Städte und Kommunen, Bestandshalter und Immobilienfonds gleichermaßen wie Bauunternehmen, Architekten- und Ingenieure sowie Projektsteuerer.
Zu ihren Referenzen zählt die laufende Vertretung der Jost Hurler Gruppe u.a. beim Quartier Schwabinger Tor in München sowie die Begleitung mehrerer Infrastrukturprojekte mit Projektvolumina im hohen dreistelligen Millionenbereich im innovativen Vertragsmodell der „Integrierten Projektabwicklung“ (IPA).