Dr. Daniel Pflüger berät seit annähernd 20 Jahren im Bereich des öffentlichen Bau- und Umweltrechts. Der Beratungsschwerpunkt liegt bei der Baurechtsschaffung, insbesondere in der Projektentwicklung komplexer (Groß-)Bauvorhaben. Das Beratungsspektrum reicht von der Genehmigung von Einfamilienhäusern bis hin zur Bauleitplanung von Großsiedlungsprojekten und komplexen Spezialimmobilien wie Kliniken, Einkaufszentren und Logistikstandorten. Dies umfasst die Strukturierung und Begleitung der verschiedenen Verfahren, das Verfassen städtebaulicher Verträge, das Aushandeln von Nachbarvereinbarungen sowie die Bewältigung der verschiedenen Konflikte, die sich zwangsläufig bei der Projektentwicklung ergeben. Das Ziel der Beratung ist dabei stets, sachgerechte Lösung in enger Zusammenarbeit mit allen Projektbeteiligten, wie Gutachtern und Planern zu entwickeln. Da Dr. Daniel Pflüger Projektentwickler, Bauträger, Private gleichermaßen wie Kommunen berät, sind ihm die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Themen bekannt. Dies hilft, sachgerechte Lösungen zu finden und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die gerichtliche Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten gehört aber auch zum Beratungsspektrum, etwa bei der Durchsetzung bestehenden Baurechts oder auch bei der Abwehr behördlicher Anordnungen oder störender Nachbarbauvorhaben.