Dr. Daniel Pflüger

Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter der Philipps-Universität Marburg

Dr. Daniel Pflüger berät seit annähernd 20 Jahren im Bereich des öffentlichen Bau- und Umweltrechts. Der Beratungsschwerpunkt liegt bei der Baurechtsschaffung, insbesondere in der Projektentwicklung komplexer (Groß-)Bauvorhaben. Das Beratungsspektrum reicht von der Genehmigung von Einfamilienhäusern bis hin zur Bauleitplanung von Großsiedlungsprojekten und komplexen Spezialimmobilien wie Kliniken, Einkaufszentren und Logistikstandorten. Dies umfasst die Strukturierung und Begleitung der verschiedenen Verfahren, das Verfassen städtebaulicher Verträge, das Aushandeln von Nachbarvereinbarungen sowie die Bewältigung der verschiedenen Konflikte, die sich zwangsläufig bei der Projektentwicklung ergeben. Das Ziel der Beratung ist dabei stets, sachgerechte Lösung in enger Zusammenarbeit mit allen Projektbeteiligten, wie Gutachtern und Planern zu entwickeln. Da Dr. Daniel Pflüger Projektentwickler, Bauträger, Private gleichermaßen wie Kommunen berät, sind ihm die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Themen bekannt. Dies hilft, sachgerechte Lösungen zu finden und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die gerichtliche Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten gehört aber auch zum Beratungsspektrum, etwa bei der Durchsetzung bestehenden Baurechts oder auch bei der Abwehr behördlicher Anordnungen oder störender Nachbarbauvorhaben.

  • Baurechtsschaffung und Projektentwicklung im Wege der Bauleitplanung, einschließlich städtebaulicher Verträge, Begleitung des Abwägungsprozesses, Verfahrensstrukturierung
  • Baugenehmigungsverfahren und Bauordnungsrecht
  • Umweltrecht, Immissionsschutzrecht, Lärmschutz, Bodenschutzrecht, Kampfmittel, naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelungen, Artenschutz
  • Nachbarvereinbarungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben
  • 1994 - 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • 1999 - 2001 Dissertation an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
  • 2001 - 2003 Referendariat beim Landgericht Münster
  • 1999 - 2003 Nebentätigkeit als Repetitor bei Alpmann-Schmidt
  • 2003 - 2005 Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs und Widmaier, Bonn
  • 2005 - 2010 Rechtsanwalt bei Wagensonner Rechtsanwälte (München) 
  • 2010 - 2021 bei Arnecke Sibeth Dabelstein (ab 2012 als Partner)
  • 2021 Eintritt in die Sozietät RITTERSHAUS als Partner
  • Lehrauftrag an der Philipps-Universität Marburg, Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung“
  • Referent beim vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. zu den Themen: „Artenschutz in der Bauleitplanung“, „Typische Fehler in der Bauleitplanung“, „Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich – § 34 BauGB“
  • Vorträge und Gast-Vorlesungen zu städtebaulichen Themen bei Tagungen u.a. an der Universität Augsburg
  • Die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich gem. §§ 34 und 35 BauGB und ihre Bedeutung für die Grundstücksbewertung, GuG 06/2025, S. 323 ff. (mit Pöppel)
  • Mobilität und Einzelhandel unter Berücksichtigung von Versandhandel und Versorgungssicherheit, in "Urbane Mobilität" von Kment/Rossi, Mohr Siebeck-Verlag 2021
  • Eine Pflicht mit Grenzen, Interview zu Kampfmittelfunden in Süddeutsche Zeitung 18./19.03 2017
  • Geplante Gesetzesänderung im Städtebaurecht: Urbane Gebiete, LTO Legal Tribune Online, 2016
  • Kosten bei Kampfmittelfunden – Wer soll das bezahlen? Bayerische Staatszeitung 2012, Nr. 44
  • Inhalt und Grenzen des Abwehranspruchs eines Denkmaleigentümers gegen Nachbarbauvorhaben, BauR 2010

Mein Motto

“If manners maketh man, as someone said, then he’s the hero of the day.
It takes a man to suffer ignorance and smile. Be yourself no matter what they say." (Sting)