Ein Fokus unserer Tätigkeit ist das Bank- und Kapitalanlagerecht. Wir beraten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsdienstleister und Kapitalanlagegesellschaften im Bankvertragsrecht, bei Compliance-Fragen, bei der Implementierung neuer Bankprodukte und Finanzinstrumente sowie bei Fragen des Wertpapierhandelsgesetzes. Unsere Mandanten profitieren zudem von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Konfliktlösung und Prozessführung. Unsere Produkt- und Branchenkenntnis setzen wir ein, um Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Wir vertreten unsere Mandanten in Prozessen, Schiedsverfahren und insbesondere in Kapitalanleger-Musterverfahren. Auch die Beratung bei erlaubnis- und aufsichtsrechtlichen Fragen ist Schwerpunkt unserer Tätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Erlangung von Erlaubnissen nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch, Inhaberkontrollverfahren und Outsourcing. Wir begleiten unsere Mandanten als ausgelagerte Rechtsabteilung oder unterstützen die Juristen in der Rechtsabteilung.