Beratungsschwerpunkt von Rechtsanwältin Monika Bandel ist das öffentliche Recht, insbesondere das öffentliche Baurecht, das Umweltrecht, das Kommunale Wirtschaftsrecht sowie das Energierecht. Frau Bandel berät zum einen Projektentwickler und Investoren bei der schnellen und rechtssicheren Durchsetzung und Gestaltung von Baurecht. Gleichermaßen vertritt sie Städte und Gemeinden im Städtebaurecht. Sie begleitet die Aufstellung von Bebauungsplänen und entwirft städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit der Baulandentwicklung.