Beratungsschwerpunkt von Rechtsanwältin Monika Bandel ist das öffentliche Recht, insbesondere das öffentliche Baurecht, das Immissionsschutzrecht sowie das Natur- und Artenschutzrecht. Frau Bandel berät Projektentwickler und Investoren bei der schnellen und rechtssicheren Durchsetzung und Gestaltung von Baurecht. Gleichermaßen vertritt sie Städte und Gemeinden im Städtebaurecht. Sie begleitet die Aufstellung von Bebauungsplänen und entwirft städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit der Baulandentwicklung. Ferner berät Frau Bandel bei der Veräußerung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Ausübung von Vorkaufsrechten und der Genehmigung von Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt liegt im Bereich der Erneuerbaren Energien. Dort berät sie Projektentwickler bei der Umsetzung von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenparks.