Ulrich Loetz

Partner, Lehrbeauftragter der Hochschule Biberach

Ulrich Loetz berät Projektentwickler und Investoren bei der Durchführung von Immobilien- sowie Energieanlagenprojekten in sämtlichen Stadien, insbesondere bei der schnellen Schaffung des Baurechts, bei der Verhandlung und Gestaltung von (städtebaulichen) Verträgen, bei Genehmigungserteilung und Umsetzung des Vorhabens. In Konkurrenzsituationen oder bei Nachbarklagen entwickelt er maßgeschneiderte Lösungen und Strategien zur Verbesserung der Abwehr. Für Städte und Gemeinden betreut Ulrich Loetz alle Arten von Stadtplanungsprojekten (Bebauungs- und Flächennutzungspläne), vom Bebauungsplan bis zur Planung und Umsetzung neuer Stadtteile sowie -quartiere. Die kooperative Umsetzung der Konzepte hat dabei einen besonderen Stellenwert bei seiner Beratung. Ein fachlicher Schwerpunkt liegt ferner in der Beratung von Mandanten im Energierecht, Natur- und Artenschutzrecht, Wasser-, Bodenschutz-, Denkmalschutz- und Immissionsschutzrecht sowie im Kommunalrecht.

  • Projektentwicklung von Gewerbe-, Wohn- und Industriebauvorhaben
  • Projektentwicklung von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenparks
  • Städtebaurecht, Stadtentwicklung
  • Immissionsschutzrecht
  • Raumordnungsrecht
  • Energierecht
  • Umweltrecht, insbesondere Wasserrecht und Bodenschutzrecht
  • Kommunalrecht
  • 2005 - 2010 Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität
  • 2010 - 2012 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München
  • 2013 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2013 - 2015 Rechtsanwalt Bird & Bird, München
  • 2015 - 2021 Rechtsanwalt Arnecke Sibeth Dabelstein, München
  • 2021 Eintritt in die Sozietät RITTERSHAUS als Partner
  • Lehrbeauftragter der Hochschule Biberach
  • Beratung einer Großstadt in Süddeutschland bei der Entwicklung eines Konzepts zur Entwicklung eines neuen Stadtteils
  • Beratung eines Projektentwicklers hinsichtlich der Errichtung eines (Strom-)Versorgungsnetzes für ein Bauareal
  • Beratung eines Windprojektentwicklers bei der Schaffung von Planungsrecht für mehrere Windparks in Westdeutschland, Verhinderung einschränkender Flächennutzungspläne
  • Beratung eines Windprojektentwicklers bei der Schaffung von Planungsrecht für einen Windpark in Nordrhein-Westfalen sowie im Genehmigungsverfahren und im Ausschreibungsverfahren nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz

Mein Motto

„Handeln ist der grundlegende Schlüssel zum Erfolg.“
(Pablo Picasso)