Ulrich Loetz berät Projektentwickler und Investoren bei der Durchführung von Immobilien- sowie Energieanlagenprojekten in sämtlichen Stadien, insbesondere bei der schnellen Schaffung des Baurechts, bei der Verhandlung und Gestaltung von (städtebaulichen) Verträgen, bei Genehmigungserteilung und Umsetzung des Vorhabens. In Konkurrenzsituationen oder bei Nachbarklagen entwickelt er maßgeschneiderte Lösungen und Strategien zur Verbesserung der Abwehr. Für Städte und Gemeinden betreut Ulrich Loetz alle Arten von Stadtplanungsprojekten (Bebauungs- und Flächennutzungspläne), vom Bebauungsplan bis zur Planung und Umsetzung neuer Stadtteile sowie -quartiere. Die kooperative Umsetzung der Konzepte hat dabei einen besonderen Stellenwert bei seiner Beratung. Ein fachlicher Schwerpunkt liegt ferner in der Beratung von Mandanten im Energierecht, Natur- und Artenschutzrecht, Wasser-, Bodenschutz-, Denkmalschutz- und Immissionsschutzrecht sowie im Kommunalrecht.