Rechtsanwalt Dr. Sebastian Weber betreut Familienunternehmen sowie Privatpersonen im Rahmen der individuellen Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Seine Beratungsschwerpunkte liegen vorwiegend in den Bereichen des Gesellschafts- und Steuerrechts sowie des Erb- und Familienrechts. Herr Weber konzipiert im Rahmen des gewünschten Nachfolgemodells insbesondere Gesellschaftsverträge und Gesellschaftsstrukturen, Testamente sowie Erb- und Schenkungsverträge. Herr Weber vertritt hierbei außerdem Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.