Richtig verstanden und angewendet, ist das Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber keine bürokratische Fessel, sondern ein Gestaltungsinstrument für Beschaffungsvorhaben. Wir helfen dabei, Beschaffungsvorstellungen rechtssicher und effizient umzusetzen.
Dabei zeigen wir unseren Mandanten die Handlungsoptionen, die das Vergaberecht bietet, verständlich auf und unterstützen bestmöglich bei der bedarfsgerechten Beschaffung. Das Leistungsangebot umfasst alle Phasen des Vergabeverfahrens von der konzeptionellen Beratung im Vorfeld einer Ausschreibung bis hin zur Abwehr von Bieteranträgen in Nachprüfungsinstanzen oder bei Auseinandersetzungen im Zuge der Vertragsabwicklung. Bei Bedarf fungieren wir als externe Vergabestelle und übernehmen die vollständige organisatorische Abwicklung des Vergabeverfahrens. Wir beraten öffentliche Auftraggeber auch zu den Möglichkeiten vergaberechtsfreier Zusammenarbeit und erarbeiten Konzepte zur interkommunalen Kooperation.
Auf Bieterseite unterstützen wir bei der Erstellung und Optimierung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Auch die Prüfung von Vergabeunterlagen auf mögliche Vergabefehler und die Durchsetzung von Bieterrechten durch Bieterrügen sowie die Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren gehört zu unserem Beratungsportfolio. Unsere Mandanten profitieren daher davon, dass wir sowohl die Auftraggeber- als auch die Auftragnehmerseite beraten und daher genau wissen, welche Rahmenbedingungen beide Seiten einzuhalten haben.
Ausschreibungen finden auch jenseits des Vergaberechts statt. Wir unterstützen Behörden und Kommunen bei der Auswahl von Investoren für städtebauliche Vorhaben oder bei Unternehmensprivatisierungen. Unsere Beratung verbindet daher vergaberechtliche Praxiserfahrung mit beihilferechtlicher Kompetenz.