Wir beraten sowohl im Individual- als auch kollektiven Arbeitsrecht. Zu letzterem gehören Bereiche wie das Betriebsverfassungs-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, bei welchen wir uns nicht nur als rechtlicher Berater, sondern auch als Diskussionspartner der Unternehmen zur Bewältigung von Konflikten und der Erarbeitung langfristiger, wirtschaftlich tragfähiger Lösungen verstehen. Im Individualarbeitsrecht bieten wir eine umfassende Beratung, beginnend mit der Arbeitsvertragsgestaltung bis hin zum Kündigungsschutzrecht sowie bei der rechtlichen Gestaltung und Umsetzung umfangreicher Personalmaßnahmen. Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, aber auch zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten oder Führungskräften untereinander lassen sich nicht immer allein mit arbeitsrechtlichen Mitteln regeln. Schneller, nachhaltiger und in der Regel zudem kostengünstiger ist es, im Wege der Mediation oder der mediationsanalogen Beratung die am Konflikt Beteiligten in die Lage zu versetzen, für ihren Konflikt eigenverantwortlich Lösungen zu erarbeiten. Die Methode bietet insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht gegenüber der herkömmlichen Interessenvertretung im Betriebsverfassungs- oder Tarifrecht erhebliche Vorteile.