Bernhard Naujack berät als Notar wie auch als Rechtsanwalt deutsche und internationale Mandanten, vor allen Dingen mittelständische Familienunternehmen. Schwerpunkte sind Gestaltungen im Bereich des Gesellschaftsrechts und Immobilienrechts, insbesondere auch bei Konfliktlösungen und Transaktionen. Ergänzend dazu ist er auch im Bereich des Erbrechts beratend tätig, und zwar im Hinblick auf Testamentsgestaltungen und Abwicklungen im Erbfall sowie bei der Gestaltung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen und Trennungsvereinbarungen. In all diesen Bereichen kommt ihm seine Ausbildung als Mediator zugute, auch wenn er als Rechtsanwalt streitig tätig ist.