Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres 2020 für Nachfolge, Vermögen und Stiftungen durch JUVE wäre ohne herausragendes steuerrechtliches Know-how undenkbar gewesen. Mit Fokussierung auf Ihre Interessen und Ihre Wünsche ist es unser Ziel, Sie individuell und steueroptimal darin zu unterstützen, Ihr Vermögen über Generationen zu sichern und zu erhalten. Dank unserer eigenen Kompetenzen und des internationalen Netzwerks von RITTERSHAUS sind wir stolz darauf, Ihnen auch bei der Vermögensnachfolge über Landesgrenzen hinweg mit Rat und Tat bei Seite stehen zu können.
Nicht nur im Rahmen der Nachfolgeplanung, sondern auch bei Unternehmenstransaktionen, wie beispielsweise der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder der Planung von Umstrukturierungen, ist es stets notwendig, die steuerlichen Folgen und Optimierungsmöglichkeiten fest im Blick zu haben. Auch unabhängig von einer möglichen Nachfolgeplanung berät RITTERSHAUS Sie und Ihr Unternehmen im Kapital- und Personengesellschaftsrecht unter Einschluss des Konzern-, Umwandlungs- und Unternehmenssteuerrechts. Denn gerade durch die abgestimmte Kommunikation an der internen Schnittstelle zwischen Steuer- und Gesellschaftsrecht können wir unseren Mandanten umfassend konzipierte Lösungen bieten.
Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts und der noch größeren Komplexität Ihrer möglichen Anliegen ist es ausgeschlossen, an dieser Stelle alle unsere Erfahrungen, Kompetenzen und Tätigkeitsbereiche darzustellen. Aus diesem Grund möchten wir Sie gerne dazu ermutigen, mit Ihren Anliegen und Fragen auf jede/n unserer Berater/innen persönlich zuzukommen.