Beratungsschwerpunkte von Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Tade Spranger sind das Recht der Modernen Lebenswissenschaften und das Öffentliche Recht. Er berät Unternehmen, Regulierungsbehörden, Forschungseinrichtungen und Verbände insbesondere bei der Bewertung neuester technischer Entwicklungen. Dabei liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf der Erarbeitung von proaktiven Lösungsvorschlägen, die dem Entstehen künftiger Konfliktlagen vorbeugen. Tade Spranger ist regelmäßiger Referent bei Fachkongressen und Fortbildungsveranstaltungen, aber auch Sachverständiger bei Regulierungsvorhaben und Evaluationsmaßnahmen der Europäischen Kommission. Er ist darüber hinaus an den Universitäten in Bonn (Öffentliches Recht und Recht der Biotechnologie) und in Düsseldorf (Medizinrecht) in der Lehre tätig.