Die Schaltzentrale unserer Mandanten: Gesellschaftsrecht gehört seit der Kanzleigründung zu den Schwerpunkten unserer Beratung. Ein großes spezialisiertes Team steht unseren Mandanten bei den vielfältigen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zur Seite.
Dies beginnt mit der Beratung im klassischen Gesellschaftsrecht wie etwa der Betreuung von Gesellschafterversammlungen und der Begleitung von Geschäftsführern, Vorstands- oder Aufsichtsmitgliedern. Wir bringen dabei unsere langjährige Erfahrung aus eigenen Mandaten in Beiräten und Aufsichtsräten auch von börsennotierten Unternehmen ein. Daneben bieten wir unseren Mandanten vor allem eine langjährige Expertise in der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung und Finanzierung ihrer Unternehmen und Akquisitionen an. Hier greifen wir nicht auf Formularhandbücher zurück, sondern entwickeln zusammen mit den Mandanten kreative maßgeschneiderte Lösungen. Dies schließt eine steuerrechtliche Expertise ein, die wir nicht nur aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit der RITTERSHAUS Steuerberatungsgesellschaft mbH anbieten können.
Bei zahlreichen langjährigen Mandanten übernehmen wir die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung im Sinne eines „Corporate Housekeeping“, das auch Fragen der Organhaftung ebenso wie eine jeweils maßgeschneiderte Corporate Governance umfasst.
Wir vertreten unsere Mandanten selbstverständlich auch, wenn es streitig wird, etwa bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen einschließlich der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen und Spruchverfahren, und wissen ihre Interessen auch vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsverfahren zu wahren.
Wie auch unsere Mandanten sind wir international tätig, sei es bei grenzüberschreitenden Umwandlungen oder der Gründung von ausländischen Gesellschaften. Dabei können wir auf unser internationales Anwaltsnetzwerk LEGALINK zurückgreifen - mit kompetenten Ansprechpartnern in allen relevanten Nationen.