Rechtsanwalt Dr. Anno Haberer berät schwerpunktmäßig im Kartellrecht, sowohl in den Bereichen Kartellverletzungs- und Fusionskontrollverfahren als auch im Bereich der kartellrechtskonformen Vertragsgestaltung. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind der gewerbliche Rechtsschutz, insbesondere das Markenrecht sowie Recht des unlauteren Wettbewerbs, das IT- und Datenschutzrecht und das Arbeitnehmererfinderrecht.