Dr. Michael Kühn berät und begleitet seit 2006 Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen bei allen Aspekten der Nachfolge und des Vermögensschutzes (Asset Protection). Sein anwaltlicher Schwerpunkt liegt im Schenkungs-, Erb- und Erbschaftsteuerrecht und den angrenzenden Bereichen des Stiftungs-, Gesellschafts- und Familienrechts. Zu seinen Tätigkeiten zählen etwa die Erarbeitung steuerlich optimierter Testamente und Übergabeverträge sowie die Beratung beim Abschluss von Eheverträgen. Bei der Planung großer und komplexer Vermögensübergänge begleitet er auch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen und übernimmt die Prozesssteuerung. Die Beratung nach dem Erbfall umfasst auch die gerichtliche Vertretung, z.B. bei Pflichtteilsstreitigkeiten. 2013 schloss Michael Kühn die Ausbildung zum Mediator am Heidelberger Institut für Mediation ab. Er praktiziert seither als Anwaltsmediator auch unabhängig von Nachfolgefragen zur familieninternen Konfliktprävention, Family Governance und Familienstrategie. In Erbfällen bietet er Erbmediationen als Alternative zu Gerichtsverfahren an. Er referiert und veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge; seit 2014 zählt er u.a. zu den Bearbeitern des renommierten "Handbuchs der Familienunternehmen" (Verlag Dr. Otto Schmidt). 2022 wurde Herrn Dr. Kühn von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.