Martina Weisheit berät familiengeführte Unternehmen, deren Gesellschafter und vermögende Privatpersonen bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Vermögensnachfolge mit internationalen Bezügen, einschließlich der Beratung von Truststrukturen und ausländischen Familienstiftungen sowie der Zuzugs- und Wegzugsplanung. Daneben verfügt sie über langjährige Erfahrung im Bereich des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts. Dies umfasst die Errichtung und laufende Betreuung von (Familien-)Stiftungen, die Beratung von sog. Stiftungslösungen sowie von Doppelstiftungs-modellen. Zudem betreut sie Mandanten auch bei der Nachlassabwicklung und der Erbauseinandersetzung.