Rechtsanwalt Dr. Adrian Bugger berät nationale und internationale Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen bei der Planung und Durchführung des Generationswechsels. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung der Nachfolge in globalisierten Familienstrukturen durch lebzeitige und letztwillige Vermögensübertragungen auf natürliche und juristische Personen. Besonderer Fokus liegt hierbei auf der Erbschaft- und Schenkungsteuer, insbesondere unter Einbeziehung inländischer und ausländischer Stiftungen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Unternehmerfamilien beim Aufbau von gesellschaftsrechtlichen Exit-Strukturen.