Dr. Annette Sättele, Fachanwältin für Arbeitsrecht, berät überwiegend Arbeitgeber im gesamten Arbeitsrecht, insbesondere im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die arbeitsrechtliche Begleitung und Gestaltung von Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen auch aus der Insolvenz sowie von Personalabbaumaßnahmen, ebenso wie die Gestaltung individual- und kollektivrechtlicher Regelungen zu Vergütungen, Incentivierungen von Arbeitnehmern und Angeboten zur Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus berät sie zu dienstvertraglichen Regelungen für Vorstände und Geschäftsführer. Ferner ist Annette Sättele als Referentin bei Inhouse-Schulungen zu sämtlichen Fragen aus dem Bereich Human Resources tätig.