In einer Vielzahl von Branchen agieren wir für unsere Mandanten wie eine externe Rechtsabteilung, sei es bei der Beratung in konkreten außergerichtlichen und (schieds-)gerichtlichen Auseinandersetzungen, sei es in ständiger Rechtsberatung. Wir gestalten und prüfen Verträge jeglicher Art, unter anderem in den Bereichen Handels- und Vertriebsrecht, einschließlich Handelsvertreter- und Franchiseverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Vertragswerke über langfristige Lieferbeziehungen und Vertriebsbindungssysteme. Unser Leistungsspektrum umfasst darüber hinaus die Erstellung von Entwicklungs- und Lieferverträgen für komplexe Beschaffungsprojekte samt ergänzenden Vereinbarungen wie Logistik- und Werkzeugverträge.