Den Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Benedikt Pöppel bildet das öffentliche Bau- und Planungsrecht. Dabei vertritt er Bauprojektentwickler, Kommunen sowie Privatpersonen sowohl in Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren als auch bei auftretenden Gerichtsstreitigkeiten. In diesen Verfahren widmet er sich auch dem Umwelt- und Artenschutzrecht und den daraus folgenden Wechselbeziehungen zu den Projekten sowie weiteren Themenkomplexen wie Lärm und anderen Immissionen zur Konfliktbewältigung. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Planfeststellungsrechts bezüglich Infrastrukturprojekten (insbesondere Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen).