Sarah Kaufmann

Rechtsanwältin Sarah Kaufmann ist überwiegend im Arbeitsrecht tätig. Sie berät und betreut insbesondere Unternehmen in sämtlichen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunktmäßig gehören hierzu die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, die prozessuale und außerprozessuale Vertretung im Bereich des Kündigungsschutzes, betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen sowie arbeitsrechtliche Aspekte bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Zudem betreut Frau Kaufmann mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Industriebereichen im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Bereich Compliance. 

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Prozessvertretung und Prozessführung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmenstransaktionen
  • Compliance
  • 2014 - 2020 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim
  • 2020 – 2022 Referendariat am LG Frankenthal
  • 2022 Zulassung als Rechtsanwältin
  • „Bestimmtheit einer Sammelanmeldung zur Insolvenztabelle“, Der Betrieb 2025, 2159, Rezension zur Entscheidung des BAG vom 20.02.2025 – 6 AZR 32/24 (mit Tödtmann)
  • „Verrechnungsbefugnis des Arbeitgebers bei Arbeitszeitkonten“, Der Betrieb 2025, 1967, Rezension zur Entscheidung des BAG vom 04.12.2024 – 5 AZR 277/23 (mit Tödtmann)
  • „Hitzefrei am Arbeitsplatz“, NJW Aktuell 31/2025 (mit Tödtmann)
  • „Gleichbehandlungspflicht und Auskunftsanspruch bei Gehaltserhöhungen“, Der Betrieb 2023, 1292, Rezension zur Entscheidung des BAG vom 12.10.2022 – 5 AZR 135/22 (mit Tödtmann)
  • "Arbeitnehmer als Markenbotschafter des Unternehmens“, Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen, S. 194 (mit Tödtmann)
  • "Corporate Influencer als Werbeträger des Arbeitgebers“, Der Betrieb 2023, Seite 258 ff. (mit Tödtmann)
  • "Keine AGG-Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei Provokation der Bewerbungsabsage“, Der Betrieb 2022, 2547, Rezension zur Entscheidung des BAG vom 31.3.2022 - 8 AZR 238/21 (mit Tödtmann)
  • "Arbeitgeberseitig angeordnete Maskenpflicht und Folgen für die Vergütung des Arbeitnehmers", Der Betrieb, 2022, S. 2350, Rezension zur Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 26.04.2022 – 7 Sa 106/22 (mit Tödtmann) 

Mein Motto

„Der Ziellose erleidet sein Schicksal - der Zielbewusste gestaltet es.“
(Immanuel Kant)