Rechtsanwältin Elena Huber berät Immobiliengesellschaften, Immobilienfonds, Bauträger, Projektentwickler, private Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure umfassend in allen Bereichen des privaten Baurechts. Ihre Schwerpunkte bilden hierbei das Architekten- und Ingenieurrecht sowie das Immobilienwirtschaftsrecht. Ihr Tätigkeitsfeld reicht von der Vertragsgestaltung im Rahmen der Projektentwicklung bis hin zum Abschluss des Bauvorhabens, wobei sie das Bauprojekt in jeder Phase rechtsberatend begleitet und auch die Prozessvertretung in zivilgerichtlichen Streitigkeiten übernimmt.
Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen unterstützt Frau Huber ebenfalls bei den sich hierbei stellenden Fragen, insbesondere auch zum gewerblichen Miet- und Grundstücksrechts.