Karsten Harms ist nach langjähriger Tätigkeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg- zuletzt als Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und Vorsitzender eines Bau- und Fachplanungssenats - als Rechtsanwalt tätig. Er berät Bauherren, Nachbarn, Gemeinden und Genehmigungsbehörden zu allen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Er begleitet die Aufstellung von Bebauungsplänen, prüft Bauanträge und entwirft baurechtliche Anordnungen.