Dr. Hartmut Fischer berät seit über 20 Jahren Unternehmen bei der Planung und dem Betrieb von Gewerbe- und Industrieanlagen. Für Städte und Gemeinden sowie für Investoren betreut er Projekte in der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren, um Gewerbe-, Wohn- und Industriequartiere zu realisieren. Er gestaltet Bebauungspläne und entwirft die städtebaulichen Verträge bei der Baulandentwicklung, bei kommunalen Baulandkonzepten und städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen. Hartmut Fischer arbeitet in zahlreichen komplexen Infrastrukturprojekten mit Sachverständigen und technischen Spezialisten. Bei der Konzeption von Sanierungs- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verträgen wird er von Notaren beteiligt, um kreativ maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Hartmut Fischer unterstützt Kommunen und Eigentümer bei großen Infrastrukturprojekten (Straße, Schiene, Luft, Wasser) einschließlich der Planfeststellungs- sowie der Enteignungs- und Entschädigungsverfahren. Seine Mandanten schätzen die proaktive Beratung und die strukturierte Vorgehensweise mit Blick auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Ziele der Mandanten.
Hartmut Fischer ist regelmäßiger Referent zu aktuellen Entwicklungen des Wirtschaftsverwaltungs- und öffentlichen Baurechts. Er organisiert Praktikerforen, in denen Unternehmens- und Behördenvertreter Erfahrungen bei der Gesetzesanwendung austauschen und neue Entwicklungen erörtern.