Rechtsanwältin Nadja Hartmann ist im Arbeitsrecht tätig. Sie berät überwiegend Unternehmen in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Arbeitsvertragsrechts, des Kündigungsschutzes und des Betriebsverfassungsrechts.
- Arbeitsvertragsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- 2009 - 2015 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg
- 2016 - 2018 Referendariat am LG Darmstadt, Stationen u.a. in einer Frankfurter Wirtschaftskanzlei und einem Großkonzern
- 2018 Zulassung als Rechtsanwältin
- 2023 Erwerb der Zusatzsatzqualifikation "Fachanwältin für Arbeitsrecht"
- Mitglied des Tierschutzvereins Heppenheim
- "Betriebsratswahl 2022: Mit Fantasie zur Wählerliste?", DB Nr. 51 - 52, S. 3102 (mit Döhrer)
- „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“, Herausgeber: Tödtmann/von Bockelmann, 2. Auflage München 2021
- „Aktuelle Entwicklungen zu Whistleblowing und Geheimnisschutz", IT-Governance Heft 31, Juni 2020 S. 3 ff. (mit Tödtmann)
- „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten - Die Corona-Pandemie und ähnliche Krisenzeiten“ Herausgeber: Tödtmann/ von Bockelmann, München 2020
- Sommerzeit ist Urlaubszeit – haben Sie Ihre Hinweispflichten schon erfüllt? Blogbeitrag von Rechtsanwältin Nadja Hartmann und Sarah Kaufmann
- Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen – Blogbeitrag von Rechtsanwältin Nadja Hartmann
- Compliance: Ende der Umsetzungsfrist für die EU-Whistleblowing-Richtlinie am 17. Dezember 2021 – müssen jetzt alle Unternehmen Hinweisgebersysteme einrichten? – Blogbeitrag Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Nadja Hartmann
- Aktuelle Entwicklungen zu Whistleblowing und Geheimnisschutz – Artikel von Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Nadja Hartmann in IT-Governance
- Covid-19 – Neuer Arbeitsschutzstandard vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Blogbeitrag von Rechtsanwältin Nadja Hartmann