Energierecht

Unsere Expertise

Neben den zivilen und öffentlichen Rechten sind bei Energieprojekten das Energierecht und Energiewirtschaftsrecht, also der regulatorische Rahmen, maßgebend für den Erfolg.

Wir beraten zu allen Fragen rund um die Energievermarktung, entwerfen individuell zugeschnittene Versorgungs- und Stromnutzungskonzepte und stellen sicher, dass Strom- und Wärmelieferverträge der sich ständig ändernden Rechtslage entsprechen. 

  • Zahlungsansprüche nach dem EEG und dem KWKG
  • Ausschreibungen nach EEG und KWKG
  • Quartierslösungen (insbesondere Sektorenkoppelung, Mieterstromzuschlag)
  • Direktvermarktungsverträge
  • Strom- und Wärmelieferungsverträge
  • Dezentrale Versorgungskonzepte 
  • Vergaberecht für die Beschaffung von Energie für Kommunen, Immobilienwirtschaft, Gewerbe
  • PPA