Neben den zivilen und öffentlichen Rechten sind bei Energieprojekten das Energierecht und Energiewirtschaftsrecht, also der regulatorische Rahmen, maßgebend für den Erfolg.
Wir beraten zu allen Fragen rund um die Energievermarktung, entwerfen individuell zugeschnittene Versorgungs- und Stromnutzungskonzepte und stellen sicher, dass Strom- und Wärmelieferverträge der sich ständig ändernden Rechtslage entsprechen.