Deutsche und internationale pharmazeutische Unternehmen gehören seit zwei Jahrzehnten zu unseren Mandanten. Sehr häufig geht es dabei darum, Marketingstrategien für Präparate unserer Mandanten juristisch zu flankieren, bei einem Markteintritt abzusichern oder Marketingstrategien ihrer Konkurrenten anzugreifen. Mit dem notwendigen Instrumentarium von der Abmahnung, der Schutzschrift, der einstweiligen Verfügung und der Hauptsacheklage sind wir bestens vertraut.
Die Auseinandersetzung mit komplexen Fragen einer Fachinformation / SmPC sind uns ebenso geläufig wie die Einordnung und rechtliche Verwertbarkeit wissenschaftlicher Studien nach den Regeln der evidenzbasierten Medizin, das Verfahren der frühen Nutzenbewertung und Inhalt und Grenzen der Werbung mit Zusatznutzen. Auch begleiten wir pharmazeutische und Biotech-Unternehmen juristisch bei der Vorbereitung und Durchführung klinischer Studien.
Wir beraten unsere Mandanten im Rahmen des Technologietransfers etwa bei Ein- oder Auslizenzierungen oder bei der Übertragung von Know-how und Schutzrechtsportfolios.